Verhinderungspflege
Entlastung der Pflegeperson, um eine kontinuierliche Betreuung zu ermöglichen.
Was ist Verhinderungspflege?
Ein Angehörigen zu Hause zu pflegen ist eine wertvolle und erfüllende Aufgabe – aber sie verlangt Zeit, Kraft und emotionale Stabilität. Doch was ist, wenn man selbst einmal eine Pause braucht?
Genau hier greift die Verhinderungspflege.
Wenn Sie die Hauptpflegeperson eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher sind und diese Aufgabe seit mindestens sechs Monaten übernehmen, haben Sie Anspruch auf eine vertretende Betreuung – finanziert durch die Pflegeversicherung.
Verhinderungspflege ermöglicht Ihnen:
- Erholung von der physischen und emotionalen Belastung
- Zeit für Urlaub, eigene Termine oder wichtige Erledigungen
- Sicherheit bei plötzlicher Krankheit oder Notfällen
- Freiraum – ohne dass die Pflege unterbrochen werden muss
Ihr Angehöriger wird weiterhin zuverlässig betreut – und Sie müssen sich nicht allein um alles kümmern.


Worauf habe ich Anspruch?
Das deutsche Pflegesystem stellt Ihnen aktuell bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI zur Verfügung. Dieses Budget kann genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – sei es wegen Urlaub, Krankheit oder eigener Verpflichtungen.
Die Mittel können eingesetzt werden für:
- die Organisation einer professionellen Betreuungskraft von Weiße Elfen
- die Vergütung einer vertrauten Person (z. B. Freund, Nachbar, Angehöriger – ausgenommen Personen im selben Haushalt)
- zeitlich begrenzte Unterstützung zu Hause während Ihrer Verhinderung
Ab dem 1. Juli 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung:
Dann stehen Ihnen bis zu 3.539 € jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung – durch die vollständige Zusammenlegung mit dem Kurzzeitpflege-Budget.
Wir helfen Ihnen bei Antragstellung, Planung und Abrechnung – damit Sie alle Leistungen sicher und stressfrei nutzen können.
Wann kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn:
- die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat
- Sie seit mindestens 6 Monaten die Hauptpflegeperson sind
- Sie vorübergehend verhindert sind – z. B. durch Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder persönliche Gründe
- die Pflege in dieser Zeit von einer anderen Person übernommen wird – privat oder professionell
Verhinderungspflege kann auch genutzt werden, um Sie als Pflegeperson gezielt zu entlasten – ohne dass zwingend ein konkreter Anlass wie Krankheit oder Urlaub vorliegen muss. Schon eine kurze Auszeit zur Erholung, zum Krafttanken oder für persönliche Dinge ist ausreichend.
Typische Einsatzsituationen:
- Familienurlaub oder geplante Auszeiten
- Beruflich bedingte Abwesenheiten
- Eigene Erkrankung, Operation oder mentale Erschöpfung
- Organisatorische Belastungen – z. B. für Pflegegrad-Neubeantragung oder Antragspflege
Die Vertretung muss nicht zwingend professionell erfolgen. Wenn Sie sich jedoch für eine Betreuung durch die Weißen Elfen entscheiden, garantieren wir Ihnen dieselbe Verlässlichkeit, Wertschätzung und Dokumentation wie im gewohnten Betreuungsalltag.


So unterstützen wir Sie
Das Team der Weißen Elfen begleitet Sie Schritt für Schritt – persönlich, verständlich und zuverlässig:
- Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen klar und ohne Fachchinesisch
- Wir helfen bei der Zusammenstellung aller Unterlagen und beim Ausfüllen des Antrags für die Pflegekasse
- Wir planen die Vertretungspflege flexibel nach Ihrem Bedarf – ob für ein paar Stunden oder mehrere Tage
- Wir stellen qualifizierte Betreuungskräfte bereit und liefern die nötige Dokumentation für Ihre Krankenkasse
- Wir melden uns im Anschluss bei Ihnen, um sicherzugehen, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit umgesetzt wurde