Leistungen
Leistungen der Alltagshilfe für Sie
Welche Leistungen der Alltagshilfe passen zu Ihnen? Ob Hilfe im Haushalt, Begleitung unterwegs oder Entlastung für Angehörige: Wir besprechen mit Ihnen, was Sie brauchen.

Alle Leistungen im Überblick
01Leistung 01Häusliche Betreuung
Häusliche Betreuung unterstützt Sie in Ihrem vertrauten Zuhause. Wir helfen bei der täglichen Alltagsgestaltung. Grundpflege und Behandlungspflege gehören nicht zu unseren Aufgaben.
02Haushaltshilfe
Wir helfen beim Saubermachen und bereiten mit Ihnen Mahlzeiten zu.
03Persönliche Betreuung
Wir begleiten Sie bei täglichen Aufgaben und unterstützen Sie unterwegs.
04Verhinderungspflege
Wir übernehmen stundenweise Betreuung, wenn pflegende Angehörige ausfallen.
05Pflegeberatung
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Die Pflegekasse trägt die Kosten.
06Fahrdienst
Unser Fahrdienst bringt Sie zu Arztterminen, zum Einkauf oder zu Treffen.
07Kostenlose Pflegebox
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat für Ihre Pflegebox.
08Entlastungsbetrag
Bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1: bis zu 131 € im Monat für Alltagshilfe.
Kosten & Kasse
Welche Hilfe brauchen Sie?
Kosten & Pflegekasse →Warum Weiße Elfen
Leistungen der Alltagshilfe mit klaren Aufgaben
Alltagshilfe für Senioren soll dort entlasten, wo Aufgaben mühsam werden. Dazu gehören der Haushalt, die Betreuung zu Hause und die Begleitung unterwegs.
Geschultes Personal
Unsere Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sind geschult. Sie unterstützen bei täglichen Aufgaben im Haushalt und bei der Betreuung.
Anerkannte Alltagshilfe
Wir sind als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Papierlose Abläufe
Unsere Prozesse laufen zu 100 % digital und papierlos. Auch die Abrechnung mit den Pflegekassen erfolgt digital.
Kosten & Pflegekasse
Welche Kosten trägt die Pflegekasse?
Unterstützung im Alltag ab Pflegegrad 1 lässt sich bei häuslicher Pflege über den Entlastungsbetrag finanzieren. Dafür stehen bis zu 131 € im Monat bereit. Welche weiteren Mittel infrage kommen, hängt vom Pflegegrad und der gewünschten Hilfe ab. Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten.
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
- Ab Pflegegrad 2: 3.539 € im Kalenderjahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam.

Kosten und Leistungen der Pflegekasse
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
So funktioniert’s
So finden Sie die passende Hilfe
Erzählen Sie uns, was im Alltag schwerfällt. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung passt und welche Mittel der Pflegekasse dafür infrage kommen.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wobei Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung suchen.
Bedarf besprechen
Beschreiben Sie Ihren Alltag: Was fällt schwer, und bei welchen Aufgaben fehlt Ihnen Hilfe?
Finanzierung klären
Besprechen Sie mit uns, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Mittel dafür infrage kommen.
Hilfe vor Ort finden
Fragen Sie beim Standort in Ihrer Nähe nach, welche Leistungen dort verfügbar sind.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Alltagshilfe
Sie sind unsicher, welche Leistung zu Ihrer Situation passt? Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung.
Welche Unterstützung kommt bei Pflegegrad 1 infrage?
Bei häuslicher Pflege können Sie ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat nutzen. Er ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen, etwa Haushaltshilfe oder Betreuung. Wir besprechen mit Ihnen, welche unserer Leistungen zu Ihrem Bedarf passt.
Wann ist ein Beratungseinsatz vorgeschrieben?
Wer Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nutzen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Einsatz zusätzlich vierteljährlich möglich. Die Kosten für die Pflegeberatung trägt die Pflegekasse.
Was bedeutet der Umwandlungsanspruch für die Alltagshilfe?
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Grundlage ist § 45a Abs. 4 SGB XI. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, sprechen Sie uns darauf an. Wir beraten Sie dazu, welche Unterstützung infrage kommt.
Teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Budget?
Ja. Ab Pflegegrad 2 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Es handelt sich nicht um getrennte Beträge für beide Leistungen. Bei den Weißen Elfen können Sie stundenweise Verhinderungspflege anfragen.
Lassen Sie uns gemeinsam schauen
Was würde Ihren Alltag erleichtern? Erzählen Sie uns davon. Wir beraten Sie zu passenden Leistungen und zur Abrechnung mit der Pflegekasse.