Leistung 08
Entlastungsbetrag 131 € sinnvoll nutzen
Ab Pflegegrad 1 können Sie bei häuslicher Pflege bis zu 131 € im Monat für Unterstützung im Alltag nutzen. Wir zeigen, wofür der Betrag reicht, und beraten Sie zu passenden Hilfen.
131 €
im Monat ab Pflegegrad 1
Übertrag ins folgende Kalenderhalbjahr
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit der Pflegekasse

Überblick
So bezahlen Sie Alltagshilfe mit dem Entlastungsbetrag
Wenn der Haushalt Kraft kostet oder Angehörige Entlastung brauchen, kann Unterstützung helfen. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Damit können Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Die Weißen Elfen sind als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Als Alltagshilfe unterstützen wir Sie im Haushalt und bei der Betreuung. Grundpflege oder Behandlungspflege übernehmen wir nicht.
Leistungsumfang
So wird aus dem Betrag Unterstützung
Sie können den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung nutzen. Gemeinsam besprechen wir, welche Hilfe Ihren Alltag erleichtert.
Hilfe im Haushalt
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für Unterstützung, wenn Ihnen der Haushalt schwerfällt.
Häusliche Betreuung
Betreuung zu Hause unterstützt im Alltag und kann zugleich Angehörige entlasten.
Persönliche Begleitung
Alltagsbegleitung ist eine Möglichkeit, den Entlastungsbetrag für persönliche Hilfe zu nutzen.
Angehörige entlasten
Wenn Sie einen Angehörigen unterstützen, kann Alltagshilfe Ihnen Aufgaben abnehmen.
Anerkanntes Angebot
Unsere Alltagshilfe ist als Angebot nach § 45a SGB XI anerkannt. Geschultes Personal hilft Ihnen.
Direkte Abrechnung
Wir rechnen die Alltagshilfe direkt mit der Pflegekasse ab. Die Prozesse laufen digital.
Für wen
Für wen ist der Betrag vorgesehen?
Der Entlastungsbetrag steht Menschen ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege zur Verfügung. Er kann helfen, wenn Aufgaben zu Hause schwerer fallen oder Betreuung gebraucht wird. Auch Angehörige, die im Alltag viel übernehmen, können dadurch Entlastung erfahren.

Kosten & Pflegekasse
Monatlichen Betrag und Übertrag verstehen
Bei häuslicher Pflege stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 bis zu 131 € im Monat zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Fragen Sie nach, welcher Betrag noch verfügbar ist, bevor Sie weitere Hilfe planen.
- Bis zu 131 € im Monat für anerkannte Unterstützung im Alltag
- Nicht genutzte Beträge ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen
- Abrechnung unserer Alltagshilfe direkt mit der Pflegekasse

Im Monat ab Pflegegrad 1, mit Übertrag
Grundlage ist § 45b SGB XI
Ablauf
So können Sie den Entlastungsbetrag nutzen
Sie müssen vor dem Gespräch noch nicht wissen, welche Hilfe passt. Erzählen Sie uns, was im Alltag schwerfällt und welche Fragen Sie haben.
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie den Entlastungsbetrag nutzen möchten.
Bedarf besprechen
Beschreiben Sie, wo Hilfe fehlt: im Haushalt, bei der Betreuung oder bei der Alltagsbegleitung.
Budget klären
Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, welcher Betrag einschließlich möglicher Überträge verfügbar ist.
Unterstützung planen
Besprechen Sie mit uns die passende Alltagshilfe. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Häufige Fragen
Ihre Fragen zum Entlastungsbetrag
Sie möchten wissen, wie der Betrag in Ihrer Situation helfen kann? Fragen Sie uns nach Haushaltshilfe, Betreuung und der direkten Abrechnung.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Ab Pflegegrad 1 stehen bei häuslicher Pflege bis zu 131 € im Monat zur Verfügung. Grundlage ist § 45b SGB XI. Sie können den Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa für unsere Haushaltshilfe oder Betreuung.
Verfällt der Entlastungsbetrag am Monatsende?
Nicht genutzte Beträge können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Sie müssen den verfügbaren Betrag also nicht vollständig im jeweiligen Monat nutzen. Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, welches Budget Ihnen noch zur Verfügung steht.
Kann ich damit die Haushaltshilfe der Weißen Elfen bezahlen?
Ja, Sie können den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe der Weißen Elfen nutzen. Unser Angebot zur Unterstützung im Alltag ist nach § 45a SGB XI anerkannt. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Welche Unterstützung Sie benötigen, besprechen wir mit Ihnen.
An wen wende ich mich, wenn ich den Entlastungsbetrag beantragen möchte?
Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, welche Angaben oder Unterlagen in Ihrer Situation benötigt werden und welcher Betrag verfügbar ist. Bei den Weißen Elfen können Sie Beratung zur Nutzung für Alltagshilfe anfragen. Unsere Leistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Wird der Entlastungsbetrag direkt ausgezahlt?
Der Entlastungsbetrag ist keine frei verfügbare Geldleistung. Er dient der Erstattung von Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote. Ob eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist und welche Unterlagen dafür nötig sind, klärt Ihr Standort der Weißen Elfen mit Ihnen.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe nutzen?
Das hängt von den Anerkennungsregeln Ihres Bundeslandes ab. Private Hilfe ist nicht automatisch über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Ihre Pflegekasse klärt, welche Voraussetzungen gelten und welche Nachweise für Nachbarschaftshilfe erforderlich sind.
Weitere Leistungen
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Passende Alltagshilfe besprechen
Sie möchten Ihren Entlastungsbetrag nutzen? Rufen Sie uns unter 06621 913060 an. Gemeinsam besprechen wir, welche Hilfe Sie brauchen.