Leistung 05
Pflegeberatung: Fragen in Ruhe klären
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldbezieher ab Pflegegrad 2 halbjährlich Pflicht. Die Pflegekasse trägt die Kosten. Fragen Sie Ihren Termin bei den Weißen Elfen an.
§ 37 Abs. 3
Beratungseinsatz zu Hause
die Kosten trägt die Pflegekasse
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit der Pflegekasse

Überblick
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen, entstehen im Alltag viele Fragen. Die Pflegeberatung bietet Raum, diese zu besprechen: Was gelingt gut? Wo wird es anstrengend? Welche Unterstützung könnte helfen?
Bei der Beratung geht es um Ihre Situation zu Hause und um mögliche nächste Schritte. Sie können ansprechen, was Sie beschäftigt. Wichtig zur Einordnung: Die Weißen Elfen sind kein Pflegedienst und übernehmen keine Grund- oder Behandlungspflege.
Leistungsumfang
Was Sie in der Pflegeberatung besprechen
Bringen Sie Ihre Fragen aus dem Pflegealltag mit. Auch kleine Unsicherheiten können ein Anlass sein, gemeinsam genauer hinzusehen.
Den Alltag besprechen
Erzählen Sie, wie die Pflege zu Hause abläuft und wo Sie gerade Unterstützung brauchen.
Belastungen ansprechen
Sprechen Sie offen an, welche Aufgaben Ihnen als Angehörige oder Angehöriger schwerfallen.
Hilfsmittel einordnen
Besprechen Sie, welche Hilfsmittel Ihren Alltag bei der Pflege zu Hause erleichtern könnten.
Veränderungen erkennen
Hat sich der Unterstützungsbedarf verändert? Bringen Sie Ihre Beobachtungen in das Gespräch ein.
Leistungen verstehen
Stellen Sie Ihre Fragen zu Entlastungsbetrag, Pflegebox und weiterer Hilfe im Alltag.
Nächste Schritte klären
Klären Sie im Gespräch, welche Schritte für Ihre aktuelle Pflegesituation sinnvoll sein können.
Für wen
Für wen die Beratung vorgesehen ist
Sie erhalten Pflegegeld und haben mindestens Pflegegrad 2? Dann gehört der Beratungsbesuch halbjährlich dazu. Auch pflegende Angehörige können ihre Fragen einbringen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist die Beratung zusätzlich vierteljährlich möglich.

Kosten & Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt Ihre Pflegekasse. Für Pflegegeldbezieher ab Pflegegrad 2 ist der Besuch halbjährlich verpflichtend. Sie müssen die Pflichtberatung also nicht selbst bezahlen. Fragen zu Kosten und Ablauf können Sie bei der Terminanfrage ansprechen.
- Ab Pflegegrad 2 mit Pflegegeld: halbjährlich verpflichtend.
- Pflegegrad 4 und 5: zusätzlich vierteljährlich möglich.
- Die Kosten des Beratungseinsatzes übernimmt die Pflegekasse.

Beratungseinsatz: Die Pflegekasse trägt die Kosten
Pflichtberatung bei Bezug von Pflegegeld
Ablauf
So fragen Sie Ihren Beratungstermin an
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Nennen Sie Ihren Pflegegrad und teilen Sie uns mit, dass Sie einen Beratungsbesuch benötigen.
Kontakt aufnehmen
Sie erreichen die Zentrale unter 06621 913060 oder per E-Mail an info@weisse-elfen.de.
Angaben mitteilen
Teilen Sie uns Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegekasse mit, wenn Sie den Beratungsbesuch anfragen.
Termin abstimmen
Besprechen Sie mit uns, wann der Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause stattfinden kann.
Fragen vorbereiten
Notieren Sie vorab, was im Pflegealltag gut klappt und bei welchen Aufgaben Sie Fragen haben.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Sie möchten wissen, welcher Beratungsrhythmus für Sie gilt? Nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage Ihren Pflegegrad und ob Sie Pflegegeld beziehen.
Wie oft brauche ich den Beratungsbesuch bei Pflegegrad 2?
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 haben, ist der Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend. Das gilt auch bei Pflegegrad 3. Fragen Sie Ihren Termin an und geben Sie dabei Ihren Pflegegrad an.
Muss die Beratung bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erfolgen?
Nein. Für Pflegegeldbezieher mit Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Zusätzlich können sie die Beratung vierteljährlich nutzen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Muss ich die Pflichtberatung bei Pflegegeld selbst bezahlen?
Die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI trägt die Pflegekasse. Sie müssen die Pflichtberatung nicht selbst bezahlen. Teilen Sie uns bei der Terminanfrage mit, bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind.
Welche Fragen kann ich beim Beratungsbesuch stellen?
Sie können Fragen zur Pflege zu Hause, zu hilfreichen Hilfsmitteln und zu Entlastung im Alltag ansprechen. Erzählen Sie auch, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert hat oder einzelne Aufgaben für Angehörige anstrengender geworden sind.
Wie finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?
Über die Standortsuche finden Sie den Standort der Weißen Elfen in Ihrer Nähe. Dort erfahren Sie, ob er den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI anbietet und wann ein Termin bei Ihnen zu Hause möglich ist. Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse.
Welche Unterlagen sollte ich zur Pflegeberatung bereithalten?
Hilfreich sind, soweit vorhanden, der Bescheid zum Pflegegrad, Schreiben der Pflegekasse und eine Übersicht bisheriger Hilfen. Notieren Sie auch, was im Alltag schwerfällt. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, klären Sie mit der Beratungsstelle.
Weitere Leistungen
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