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Leistung 05

Pflegeberatung: Fragen in Ruhe klären

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldbezieher ab Pflegegrad 2 halbjährlich Pflicht. Die Pflegekasse trägt die Kosten. Fragen Sie Ihren Termin bei den Weißen Elfen an.

§ 37 Abs. 3

Beratungseinsatz zu Hause

die Kosten trägt die Pflegekasse

  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit der Pflegekasse
Symbolbild: Pflegeberaterin erklärt einem Seniorenpaar zu Hause den Beratungsbesuch

Überblick

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen, entstehen im Alltag viele Fragen. Die Pflegeberatung bietet Raum, diese zu besprechen: Was gelingt gut? Wo wird es anstrengend? Welche Unterstützung könnte helfen?

Bei der Beratung geht es um Ihre Situation zu Hause und um mögliche nächste Schritte. Sie können ansprechen, was Sie beschäftigt. Wichtig zur Einordnung: Die Weißen Elfen sind kein Pflegedienst und übernehmen keine Grund- oder Behandlungspflege.

Leistungsumfang

Was Sie in der Pflegeberatung besprechen

Bringen Sie Ihre Fragen aus dem Pflegealltag mit. Auch kleine Unsicherheiten können ein Anlass sein, gemeinsam genauer hinzusehen.

Den Alltag besprechen

Erzählen Sie, wie die Pflege zu Hause abläuft und wo Sie gerade Unterstützung brauchen.

Belastungen ansprechen

Sprechen Sie offen an, welche Aufgaben Ihnen als Angehörige oder Angehöriger schwerfallen.

Hilfsmittel einordnen

Besprechen Sie, welche Hilfsmittel Ihren Alltag bei der Pflege zu Hause erleichtern könnten.

Veränderungen erkennen

Hat sich der Unterstützungsbedarf verändert? Bringen Sie Ihre Beobachtungen in das Gespräch ein.

Leistungen verstehen

Stellen Sie Ihre Fragen zu Entlastungsbetrag, Pflegebox und weiterer Hilfe im Alltag.

Nächste Schritte klären

Klären Sie im Gespräch, welche Schritte für Ihre aktuelle Pflegesituation sinnvoll sein können.

Für wen

Für wen die Beratung vorgesehen ist

Sie erhalten Pflegegeld und haben mindestens Pflegegrad 2? Dann gehört der Beratungsbesuch halbjährlich dazu. Auch pflegende Angehörige können ihre Fragen einbringen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist die Beratung zusätzlich vierteljährlich möglich.

PflegegeldbezugPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5Pflegende Angehörige
Symbolbild: Pflegeberaterin bespricht mit Mutter und Sohn den Pflegealltag

Kosten & Pflegekasse

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten

Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt Ihre Pflegekasse. Für Pflegegeldbezieher ab Pflegegrad 2 ist der Besuch halbjährlich verpflichtend. Sie müssen die Pflichtberatung also nicht selbst bezahlen. Fragen zu Kosten und Ablauf können Sie bei der Terminanfrage ansprechen.

  • Ab Pflegegrad 2 mit Pflegegeld: halbjährlich verpflichtend.
  • Pflegegrad 4 und 5: zusätzlich vierteljährlich möglich.
  • Die Kosten des Beratungseinsatzes übernimmt die Pflegekasse.
§ 37 Abs. 3

Beratungseinsatz: Die Pflegekasse trägt die Kosten

Pflichtberatung bei Bezug von Pflegegeld

Ablauf

So fragen Sie Ihren Beratungstermin an

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Nennen Sie Ihren Pflegegrad und teilen Sie uns mit, dass Sie einen Beratungsbesuch benötigen.

01

Kontakt aufnehmen

Sie erreichen die Zentrale unter 06621 913060 oder per E-Mail an info@weisse-elfen.de.

02

Angaben mitteilen

Teilen Sie uns Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegekasse mit, wenn Sie den Beratungsbesuch anfragen.

03

Termin abstimmen

Besprechen Sie mit uns, wann der Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause stattfinden kann.

04

Fragen vorbereiten

Notieren Sie vorab, was im Pflegealltag gut klappt und bei welchen Aufgaben Sie Fragen haben.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Beratungsbesuch

Sie möchten wissen, welcher Beratungsrhythmus für Sie gilt? Nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage Ihren Pflegegrad und ob Sie Pflegegeld beziehen.

Wie oft brauche ich den Beratungsbesuch bei Pflegegrad 2?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 haben, ist der Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend. Das gilt auch bei Pflegegrad 3. Fragen Sie Ihren Termin an und geben Sie dabei Ihren Pflegegrad an.

Muss die Beratung bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erfolgen?

Nein. Für Pflegegeldbezieher mit Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Zusätzlich können sie die Beratung vierteljährlich nutzen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Muss ich die Pflichtberatung bei Pflegegeld selbst bezahlen?

Die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI trägt die Pflegekasse. Sie müssen die Pflichtberatung nicht selbst bezahlen. Teilen Sie uns bei der Terminanfrage mit, bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind.

Welche Fragen kann ich beim Beratungsbesuch stellen?

Sie können Fragen zur Pflege zu Hause, zu hilfreichen Hilfsmitteln und zu Entlastung im Alltag ansprechen. Erzählen Sie auch, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert hat oder einzelne Aufgaben für Angehörige anstrengender geworden sind.

Wie finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?

Über die Standortsuche finden Sie den Standort der Weißen Elfen in Ihrer Nähe. Dort erfahren Sie, ob er den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI anbietet und wann ein Termin bei Ihnen zu Hause möglich ist. Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse.

Welche Unterlagen sollte ich zur Pflegeberatung bereithalten?

Hilfreich sind, soweit vorhanden, der Bescheid zum Pflegegrad, Schreiben der Pflegekasse und eine Übersicht bisheriger Hilfen. Notieren Sie auch, was im Alltag schwerfällt. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, klären Sie mit der Beratungsstelle.

Ihren Beratungstermin anfragen

Sie benötigen einen Beratungsbesuch? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Halten Sie Ihren Pflegegrad und den Namen Ihrer Pflegekasse bereit.

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