Leistung 02
Haushaltshilfe für Senioren zu Hause
Unsere Haushaltshilfe für Senioren unterstützt Sie beim Putzen, Wäschewaschen und Kochen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Aufgaben anfallen und wie die Pflegekasse helfen kann.
131 €
Entlastungsbetrag im Monat
ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit der Pflegekasse

Überblick
Haushaltshilfe für Senioren im Alltag
Der Boden müsste gewischt werden, die Wäsche wartet und das Kochen fällt schwer. Unsere Mitarbeitenden übernehmen Aufgaben im Haushalt, die Sie allein nicht mehr gut bewältigen können. Gemeinsam besprechen wir, was Ihnen zu Hause hilft.
Sie entscheiden mit, welche Arbeiten wir übernehmen und was Sie selbst erledigen möchten. Das entlastet auch Angehörige, die neben Beruf und eigener Familie unterstützen. Wir sind kein Pflegedienst und leisten keine Grundpflege oder Behandlungspflege.
Leistungsumfang
Diese Aufgaben übernehmen wir
Ob Böden reinigen, Wäsche versorgen oder eine Mahlzeit zubereiten: Wir stimmen mit Ihnen ab, wo Sie Unterstützung brauchen.
Böden sauber halten
Wir saugen und wischen Ihre Böden, wenn diese Arbeiten für Sie zu beschwerlich werden.
Oberflächen reinigen
Wir entfernen Staub und wischen Flächen ab, etwa den Tisch, an dem Sie täglich essen.
Wäsche versorgen
Wir waschen Ihre Kleidung und legen die saubere Wäsche anschließend für Sie zusammen.
Bettwäsche wechseln
Das Abziehen und Beziehen fällt Ihnen schwer? Wir übernehmen den Wechsel Ihrer Bettwäsche.
Mahlzeiten zubereiten
Wir unterstützen Sie beim Kochen oder bereiten ein warmes Mittagessen für Sie zu.
Aufgaben abstimmen
Wir planen die Arbeiten mit Ihnen und übernehmen auf Wunsch die vereinbarten Aufgaben.
Für wen
Wem hilft Unterstützung im Haushalt?
Unsere Hilfe richtet sich an Seniorinnen und Senioren, denen die Hausarbeit schwerfällt, etwa wegen eingeschränkter Beweglichkeit oder einer chronischen Erkrankung. Auch nach einer Operation oder Krankheit kann Unterstützung sinnvoll sein. Angehörige müssen dann weniger selbst übernehmen.

Kosten & Pflegekasse
Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Für Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 oder höher können Sie bei häuslicher Pflege den Entlastungsbetrag nutzen. Er beträgt bis zu 131 € im Monat nach § 45b SGB XI. Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
- Nicht genutzte Beträge sind ins folgende Kalenderhalbjahr übertragbar.
- Ab Pflegegrad 2: bis zu 40 % der Pflegesachleistung umwandeln.
- Wir besprechen mit Ihnen, welche Kosten über die Pflegekasse abgedeckt werden können.

Entlastungsbetrag im Monat ab Pflegegrad 1
Kosten und verfügbares Budget gemeinsam klären
Ablauf
So planen Sie Ihre Haushaltshilfe
Erzählen Sie uns, was im Haushalt schwerfällt. Gemeinsam besprechen wir die Aufgaben, mögliche Einsatzzeiten und die Finanzierung.
Kontakt aufnehmen
Wenden Sie sich an das Team in Ihrer Region oder rufen Sie die Zentrale unter 06621 913060 an.
Hilfebedarf besprechen
Nennen Sie uns die Aufgaben, bei denen Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung benötigen.
Kosten klären
Wir besprechen, ob und in welchem Umfang Ihr Pflegebudget für die Haushaltshilfe genutzt werden kann.
Einsätze abstimmen
Gemeinsam stimmen wir Aufgaben und Einsatzzeiten ab. Danach kann die vereinbarte Hilfe beginnen.
Häufige Fragen
Ihre Fragen zur Haushaltshilfe
Sie möchten klären, welche Hilfe für Ihre Mutter oder Ihren Vater passt? Beschreiben Sie uns die Situation. Wir besprechen die Möglichkeiten mit Ihnen.
Kann ich Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad nutzen?
Ja, Sie können unsere Haushaltshilfe auch privat in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse steht ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege zur Verfügung. Welche Aufgaben Sie benötigen und welche Kosten dafür anfallen, besprechen wir vor Beginn.
Übernehmen Sie neben dem Putzen auch Wäsche und Kochen?
Ja, zur Unterstützung gehören auch das Waschen und Zusammenlegen von Kleidung, der Wechsel der Bettwäsche und das Zubereiten einer Mahlzeit. Sie besprechen mit uns, welche Arbeiten anfallen und was Sie weiterhin selbst erledigen möchten.
Ist Haushaltshilfe auch nur gelegentlich möglich?
Ja, die Unterstützung kann regelmäßig oder gelegentlich stattfinden. Entscheidend ist, welche Hilfe Sie benötigen. Besprechen Sie mit dem Team in Ihrer Region die gewünschten Aufgaben und mögliche Einsatzzeiten, etwa während der Genesung nach einer Operation.
Muss ich die Haushaltshilfe mit der Pflegekasse selbst abrechnen?
Nein, wir rechnen als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag direkt mit der Pflegekasse ab. Vorher besprechen wir mit Ihnen, welches Budget genutzt werden kann und ob es die gewünschte Unterstützung abdeckt. So können Sie mögliche private Kosten vor dem Einsatz klären.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe nutzen?
Ja, dafür kommt der Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) infrage. Welche Voraussetzungen gelten und welche Nachweise Sie benötigen, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse oder dem Standort vor Ort.
Was kostet eine Haushaltshilfe für Senioren?
Die Kosten für Haushaltshilfe klären Sie mit dem Standort vor Ort. Beschreiben Sie, welche Aufgaben anfallen und wie häufig Sie Unterstützung wünschen. Lassen Sie sich vor einer Beauftragung die Kosten und den vereinbarten Leistungsumfang erläutern.
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